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Kantonale Berufsbildungsfonds

Auch wenn Sie in einen kantonalen Berufsbildungsfonds einzahlen, unterstehen Sie der Beitragspflicht beim Berufsbildungsfonds Treuhand und Immobilientreuhand. Es gilt aber der Grundsatz, wonach niemand für die gleiche Leistung zweimal bezahlt. Dies stellen wir durch Absprachen mit den kantonalen Berufsbildungsfonds sicher.

Acht Kantone verfügen über einen kantonalen Berufsbildungsfonds. Es sind dies die Kantone Fribourg, Genf, Jura, Neuenburg, Tessin, Waadt, Wallis und Zürich. Im Kanton Zürich sind alle Betriebe, die einen Beitrag an den Berufsbildungsfonds Treuhand und Immobilientreuhand leisten müssen, von der Beitragspflicht an den kantonalen Fonds befreit.

In den anderen sieben Kantonen reduziert sich der Ausbildungsbeitrag an den Berufsbildungsfonds Treuhand und Immobilientreuhand. Die Höhe der Reduktion entspricht den sich überschneidenden Leistungen. Diese sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich.

In den Kantonen, in denen sich keine Leistungen überschneiden, gilt es, den vollständigen Ausbildungsbeitrag an den Berufsbildungsfonds Treuhand und Immobilientreuhand zu leisten.

Normale Beiträge

  • Kategorie A (bis 15 Mitarbeiter): Fr. 200.00
  • Kategorie B (16 – 50 Mitarbeiter): Fr. 400.00
  • Kategorie C (über 50 Mitarbeiter): Fr. 1’000.00
Kanton Abzug Kategorie A Kategorie B Kategorie C
Fribourg 0.0% Fr. 200.00 Fr. 400.00 Fr. 1’000.00
Genf 37.5% Fr. 125.00 Fr. 250.00 Fr. 625.00
Tessin 25.0% Fr. 150.00 Fr. 300.00 Fr. 750.00
Jura

25.0%

Fr. 150.00 Fr. 300.00 Fr. 750.00
Neuenburg 25.0% Fr. 150.00 Fr. 300.00 Fr. 750.00
Waadt 27.5%

Fr. 145.00

Fr. 290.00 Fr. 725.00
Wallis 25.0% Fr. 150.00 Fr. 300.00 Fr. 750.00