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Ausbildungsbeiträge

Die Ausbildungsbeiträge, die pro Unternehmen zu zahlen sind, richten sich nach der Anzahl der Mitarbeitenden. Der Wegfall einer Grundpauschale und die dreistufige Einteilung garantieren eine faire Verteilung der Lasten. Die zu leistenden Beiträge sind im Vergleich zu denjenigen anderer Branchen tief.

  • Betriebe mit 1 bis 15 Mitarbeitenden leisten einen Beitrag von CHF 200
  • Betriebe mit 16 bis 50 Mitarbeitenden leisten einen Beitrag von CHF 400
  • Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitenden leisten einen Beitrag von CHF 1000

Mitgezählt werden alle Mitarbeitenden (inkl. Inhaber/-in), die branchentypische Tätigkeiten ausführen. Deren Gesamtzahl ist in der Selbstdeklaration anzugeben. Gemäss Artikel 5 des Reglements über den Berufsbildungsfonds sind dies folgende Personen:

  1. Personen mit einem anerkannten Abschluss einer beruflichen Grundbildung als Kaufmann/Kauffrau in der Branche Treuhand und Immobilientreuhand;

  2. Personen mit einem anerkannten Abschluss einer höheren Berufsbildung als

    1. dipl. Treuhandexperte/Treuhandexpertin;
    2. dipl. Wirtschaftsprüfer/Wirtschaftsprüferin;
    3. dipl. Steuerexperte/Steuerexpertin;
    4. dipl. Experte/Expertin in Rechnungslegung und Controlling;
    5. Treuhänder/Treuhänderinnen mit eidg. Fachausweis;
    6. Fachmann/Fachfrau im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis;
    7. Immobilienvermarkter/Immobilienvermarkterin mit eidg. Fachausweis;
    8. Immobilienbewirtschafter/Immobilienbewirtschafterin mit eidg. Fachausweis;
    9. dipl. Immobilien-Treuhänder/Immobilien-Treuhänderin.

  3. Personen ohne Abschlüsse, die folgende Leistungen erbringen

    1. Buchführung nach den Grundsätzen des Schweizer Obligationenrechts, Swiss GAP FER und anderen Rechnungslegungsrichtlinien;
    2. Steuerberatung;
    3. Führung der Personaladministration;
    4. Führung des Inkasso;
    5. Unternehmensberatung und Vermögensverwaltung;
    6. Verwaltung von Stockwerkeigentum und Mietliegenschaften;
    7. Gründung und Führung von Gesellschaften auf Mandatsbasis;
    8. Wirtschaftsprüfung;
    9. Vermittlung von Liegenschaften

Lernende sowie Personal, das branchenuntypische Tätigkeiten (z.B. Reinigungsarbeiten, Empfang) erbringt, sind nicht beitragspflichtig