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Rechtliche Grundlagen

Das Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) sieht in Art. 60 die Möglichkeit vor, dass der Bundesrat Berufsbildungsfonds von Organisationen der Arbeitswelt auf deren Antrag hin für allgemeinverbindlich erklären kann. Dies bedeutet, dass alle Unternehmen einer Branche einen angemessenen finanziellen Beitrag an die Nachwuchsförderung leisten müssen.

Bis zum heutigen Zeitpunkt hat der Bundesrat bereits über 20 Berufsbildungsfonds für allgemeinverbindlich erklärt.
Die Fondsrechnung wird jährlich durch eine unabhängige Revisionsstelle geprüft. Zusätzlich untersteht der Fonds der Aufsicht des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie BBT.