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Berufsbildungsfonds – Treuhand und Immobilientreuhand

Wir fördern unseren Nachwuchs

Als erster kaufmännischer Berufszweig besitzt die Branche Treuhand und Immobilientreuhand einen Berufsbildungsfonds. Der Bundesrat erklärte diesen per 1. März 2012 für allgemeinverbindlich. Dies bedeutet, dass neu alle Betriebe der Branche Treuhand und Immobilientreuhand einen angemessenen Beitrag an die Nachwuchsförderung leisten.

Die Fondsgelder werden in die berufliche Grundbildung (Lehre) unserer Branche investiert: So wird eine hohe Qualität der Berufsbildung gewährleistet und die Nachwuchskräfte können gezielt gefördert werden. Von gut ausgebildeten Nachwuchskräften profitieren alle Betriebe der Branche.